ASV Müden-Dieckhorst e. V.
Fischereirecht in
Niedersachsen
- Bedingungen für ausländische Gäste
In Niedersachsen benötigen ausländische Touristen zum Angeln
keinen Fischereischein. Sie sind damit Deutschen gleichgestellt.
Den niedersächsischen Fischereischein können Ausländer
allerdings nicht erwerben solange sie ihren Hauptwohnsitz in
ihrem Heimatland und nicht in Niedersachsen haben.
- Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche
Es gibt keinen Jugendfischereischein. Bis zum 14. Lebensjahr
(Kinderausweis ist mitzuführen) dürfen Jugendliche nur zur
Vorbereitung auf die Fischerprüfung und unter Aufsicht
geeigneter Personen angeln. Ab 14 Jahren kann die Fischerprüfung
abgelegt, der reguläre Fischereischein erworben und ohne
Auflagen geangelt werden.
Quelle: VdSF e.
V.
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